Sportfreunde Bavaria - Satzung

Satzung

 

§ 1 Name

Der Verein trägt den Namen: Sportfreunde Bavaria Eiterfeld

Der Verein hat seinen Sitz in: Heideweg 1, 36132 Eiterfeld

 

§ 2 Zweck

Der Zweck des Fanclubs ist: Unterstützung des FC Bayern München, sowie positive Imagepflege des Vereins in der Öffentlichkeit.

Dies wird erreicht durch: ideelle und aktive Unterstützung beim Spielbetrieb, bei Turnieren, Busreisen, Festen und weiteren Aktivitäten des Fanclubs.

 

§ 3 Erwerb der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft können alle natürlichen und juristischen Personen erwerben, die die Satzung des Fanclubs anerkennen und für seine Ziele eintreten. Sie ist schriftlich (bei Minderjährigen von 0 bis 17 Jahren durch den gesetzlichen Vertreter) zu beantragen. Vordrucke sind beim Vorstand anzufordern.

Das Geschäftsjahr beginnt am 01.07. jeden Jahres.

 

§ 4 Mitgliedsbeiträge

Es ist ein Beitrag zu entrichten, dessen Höhe und Fälligkeit von der Mitgliederversammlung bestimmt wurde:

Kinder von 0 bis 6 Jahre, sowie Schwerbehinderte (mit Nachweis) sind beitragsfrei.

Jugendliche von 7 bis 17 Jahren: 6,- Euro Jahresbeitrag

Erwachsene ab 18 Jahren: 12,- Euro Jahresbeitrag

Die Beiträge werden gemäß der erteilten Einzugsermächtigung zu Beginn eines jeden Geschäftsjahres (01. Juli) eingezogen.

 Das Mitglied hat für eine ausreichende Deckung des bezogenen Kontos zu sorgen.

Weist das Konto eines Mitglieds zum Zeitpunkt der Abbuchung des Beitrages keine Deckung auf, so haftet das Mitglied dem Fanclub gegenüber für sämtliche dem Verein mit der Beitragseinziehung sowie evtl. Rücklastschriften entstehende Kosten. Dies gilt auch für den Fall, dass ein bezogenes Konto erloschen ist und das Mitglied dies dem Fanclub nicht mitgeteilt hat.

 

§ 5 Verlust der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss.

Der Austritt ist schriftlich bis spätestens zum 30.04. gegenüber dem Vorstand zu erklären, ansonsten verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch um ein weiteres Jahr.

 

Der Ausschluss eines Mitgliedes kann vom Vorstand beschlossen werden, falls ein Mitglied:

a.) in unzumutbarer Weise den Vereinsfrieden schädigt.

b.) ohne jeglichen Grund bei Fußballspielen, Busfahrten oder anderen Veranstaltungen randaliert.

c.) mit seinem Vereinsbeitrag mehr als ein halbes Jahr im Verzug ist.

Über die Beschwerde des Betroffenen entscheidet die nächste Mitgliederversammlung.

 

§ 6 Ticketerwerb

Der Erwerb von Eintrittskarten (über den Fanclub) soll nur den eigenen Bedarf (bzw. Familie oder Freunde) abdecken. Die gezielte Bestellung der Tickets zum Zwecke der Weiterveräußerung (Schwarzmarkt) ist nicht erlaubt.

Bei verschiedenen Spielen werden die Tickets beim FC Bayern registriert. Wenn bei Kontrollen an den Stadien Tickets eines Fanclubs auf dem Schwarzmarkt auftauchen, kann der Fanclub und alle FCB-Mitglieder, die dem Fanclub angehören, von Verein (Fanclub und FC Bayern) ausgeschlossen werden.

 

§ 7 Ticketzuteilung

1.) Für das Fanclub Mitglied (Eigenbedarf) erste Priorität.

2.) Für Familienangehörige des Mitgliedes (nur Eigenbedarf) zweite Priorität.

3.) Allesfahrer oder Vielfahrer (Bus bzw. Pkw) dritte Priorität.

4.) Erst wenn dann noch Karten übrig sind, Nichtmitglieder, die dem Fanclub bekannt sind.

 

§ 7a Ticketabgabe (Fanclub-Groschen)

Momentan wird ein Ticketaufschlag von 1,50 Euro pro Karte von Nichtmigliedern erhoben. Dieser ist bei der Bestellung selbstständig zu bezahlen. Bei Nichtmitgliedern erlischt das Anrecht auf die Karte und das Geld wird dem Nichtmitglied zurückbezahlt. Die Karte ist nun für andere Nichtmitglieder verfügbar.

 

§ 8 Vorstand

Der geschäftsführende Vorstand besteht aus:

dem 1. Vorsitzenden

dem Kassenwart

 

Der erweiterte Vorstand besteht aus:

dem 2. Vorsitzenden/Schriftführer

dem 3. Vorsitzenden/Webmaster

dem Mitgliedervertreter

dem stellvertretenden Kassenwart

dem Kulturwart

 

Die Vorstandsmitglieder werden einmalig und bei Austritt eines der Vorstandsmitglieder neu gewählt. Die Mitgliederversammlung kann jederzeit  Vorstandsmitglieder abberufen und neu bestellen, wenn ein besonderer Grund vorliegt.

 

Der Vorstand leitet den Fanclub entsprechend dieser Satzung.

Er fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Im Innenverhältnis soll gelten, dass der 2. Vorsitzende nur bei Verhinderung des 1. Vorsitzenden tätig werden darf.

Die Kasse wird von zwei gewählten Kassenprüfern geprüft. Ein Kassenprüfer ist jährlich von der Mitgliederversammlung neu zu wählen.

 

 

§ 9 Außerordentliche Versammlung

Auf Antrag der Vorstandsschaft oder aber ab 50% der Mitglieder ist eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen.

Sie muß schriftlich (mit Tagesordnungspunkten) beantragt werden.

 

§ 10 Außerordentliche Vorstandssitzung

Eine außerordentliche Vorstandssitzung ist vom 1. Vorsitzenden einzuberufen, wenn ein sehr wichtiger Grund vorliegt. Die erschienenen Mitglieder sind bei der Versammlung beschlussfähig.

 

§ 11 Beurkundung der Beschlüsse

Von jeder Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das von einem Vorsitzenden und dem Schriftführer zu unterschreiben ist. Von jeder Vorstandssitzung ist ein gekürztes Protokoll (stichpunktartige Zusammenfassung) anzufertigen.

 

§ 12 Auflösung

Die Auflösung des Fanclubs ist nur auf einer zu diesem Zweck einberufenen Versammlung möglich. Es bedarf einer Mehrheit von 3/4 der erschienen Mitglieder.

 

§ 13 Vereinsvermögen

Das vorhandene Vereinsvermögen ist bei Auflösung des Fanclubs oder bei Wegfall des Vereinszwecks gemäß § 2 dieser Satzung, nach Erfüllung aller Verpflichtungen und mit Zustimmung der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit an Kassierer bzw. Kassenprüfer zu übertragen, welche das Vereinsvermögen treuhänderisch verwalten, bis sich in Eiterfeld ein Nachfolger des Fanclubs gebildet hat, der die gleichen Ziele verfolgt, wie in § 2 dieser Satzung festgelegt sind.

 

Sollte sich innerhalb von 5 Jahren kein Nachfolgefanclub gebildet haben, so ist das Vermögen karikativen Einrichtungen zuzuführen.

 

§ 14 Inkraftreten bzw. letzte Änderung der Satzung

Die Satzung wurde am 07.08.2010 aufgestellt.

Die Satzung wurde am 28.12.2010 geändert und nach Abstimmung angenommen.

Die Satzung wurde am 05.02.2011 erneut geändert.

Die Satzung wurde am 09.07.2011 geändert und nach Abstimmung angenommen.

Die Satzung wurde am 03.12.2011 geändert.

Die Satzung wurde am 09.09.2017 geändert und nach Abstimmung angenommen.

   
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